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Selbständigkeit im Handmade-Bereich und aus dem Hobby einen Beruf machen… Aber wie? Und wo fange ich an?

Ein eigenes Unternehmen zu gründen und eigene Ideen in die Realität umzusetzen ist einfach genial. Aber es geht nicht mal eben so. Dazu gehört ein fundiertes Wissen und eine klare Strategie. Ich habe seit Beginn meiner Selbständigkeit so oft Anfragen bekommen, mit der ganz einfachen Frage: Wie hast Du das gemacht? Und wie fängt man an?

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Ich bin seit 2009 im Handmade-Business tätig und habe vom Küchentisch mit der Discounter-Nähmaschine und drei wuselnden Kindern begonnen. Ich bin jetzt 47 Jahre alt, habe BWL studiert und in dieser Branche eine Menge Erfahrung gesammelt. 2015 habe ich mich getraut und Räume angemietet, jetzt habe ich ein Ladengeschäft in einem wunderschönen Fachwerkhaus, 3 tolle MitarbeiterInnen und einen Online-Shop. Das geht nicht über Nacht und das geht nicht ohne Arbeit. Aber ich bin keine finanziellen Wagnisse eingegangen und konnte immer gut schlafen.

Nachdem sich die Anfragen häuften, habe ich beschlossen, mein Wissen weiterzugeben und biete individuelle Coachings zum Thema Selbständigkeit im Handmade-Bereich an. Um ein Gefühl dafür zu bekommen, wo denn die meisten Fragen sind, habe ich aktuell eine kleine Fragerunde auf Instagram gestartet und mein Postfach ist explodiert. Daher wollte ich die allerwichtigsten Schritte einmal zusammenschreiben. Nach dem Riesenecho gestern plane ich, ein E-Book zu schreiben, damit man die wichtigsten Informationen rund um dieses Thema an einem Punkt gesammelt finden kann. Das muß ich nur noch schreiben… mal schauen, wann das klappt. Aber, das absolute Basis-Starter-Paket wollte ich Euch hier kostenlos zur Verfügung stellen. Das ist einfach wichtig. 

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Vielleicht ist das hier alles nix Neues für Dich. Wenn das aber weiterhilft, wäre es lieb, wenn Du bspw. auf Instagram oder Facebook einen kleinen Kommentar hinterläßt, das hilft mir immer sehr. Oder Du erwähnst diesen Beitrag und markierst @naehzimmermitherz, damit mehr Interessierte diesen Artikel finden können. 

Wenn Dich das Thema im Detail interessiert und Du an einem Business-Coaching interessiert bist, kannst Du gerne eine Terminanfrage per Mail an d.supp@t-online.de senden. Ich unterstütze Dich gerne.

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Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung oder Steuerberatung und die ganzen Angaben sind OHNE GEWÄHR…aber ich erzähle Euch gerne meine Erfahrungen.

Zuallererst einmal ist die Frage, wo das Hobby endet und das Gewerbe beginnt…

Ich möchte das an einem Beispiel erklären. 

Du nähst Deinem Kind eine Pumphose und Dein Kind trägt sie eine Weile und dann verkaufst Du das gute Stück auf Ebay oder einem Märktchen oder Deiner NachbarIn. Hier handelst Du als Privatperson und Dein Gewinn ist auch nicht steuerlich relevant.

Andere Situation: Du bist im Stoffgeschäft Deines Vertrauens und denkst darüber nach, Dich mit Deinen Näh-Kenntnissen selbständig zu machen. Du kaufst Stoffe ein und nähst zuhause einige Pumphosen. Diese bietest Du zum Verkauf an…. Auf etsy, Deiner NachbarIn, dem Kindergarten-Flohmarkt oder Mamikreisel…egal wo.

Im zweiten Fall handelst Du als UnternehmerIn. Das BGB definiert das Unternehmertum, wenn Du Waren planmäßig gegen Geld anbietest.

Es geht also im BGB um die Absicht. Wenn Du Dich an Deine Näh-Maschine setzt und den Plan hast, das genähte Produkt später zu verkaufen. 

Da ist es auch wurscht, ob Du Gewinn oder Verlust machst… es gibt auch keine Mindestgrenzen, wieviel Du einnehmen darfst, bevor Du einen Gewerbeschein brauchst. Es geht nicht um Werte und Beträge…. Es geht um Deine ABSICHT. 

Gestern hörte ich oft von einem Konstrukt, dass der Kunde nur das Material bezahlt, das wäre dann nicht gewerblich und man würde nicht haften. Das würde ein Richter sehr sicher nicht so sehen. Wenn Du Geld für eine Leistung nimmst, handelst Du gewerblich. Und wenn irgendetwas mit diesem Produkt schiefgeht und sich bspw. ein Kind an Deiner gebastelten Schnullerkette verletzt, dann interessiert es Niemanden mehr, ob Du Dir nur das Material oder auch die Arbeitszeit hast bezahlen lassen. Die Rechtsprechung tendiert eher zur Einordnung als unternehmerisches Handeln. Also, Vorsicht!!!

Ab dem Moment in dem Du planmässig etwas herstellst, benötigst Du einen Gewerbeschein.

In Mainz bekommt man den auf der Gemeinde, Stadtverwaltung oder der IHK. Hier kostet er 10,23 € einmalig, in anderen Gemeinden gelten andere Sätze… einfach nachfragen. Diese Stellen sind für Deine Fragen auch zuständig und können Dir oft super weiterhelfen. Bei uns habe ich einen Vortrag der IHK zum Thema „ Start in die Selbständigkeit“ besucht, der war richtig gut und kostete 10,- € Teilnahmegebühr. Schaut doch einfach mal nach dem Angebot in der Umgebung. Du solltest auch klären, ob für Deine Business-Idee die IHK oder die Handwerkskammer der richtige Ansprechpartner ist. Ich verkaufe Stoff und gebe Nähkurse, der Verkauf von Genähtem spielt bei mir keine Rolle. Daher bin ich bei der IHK. Wenn Du aber hauptsächlich Gerätes verkaufst, könnte die HWK zuständig sein. Einfach anrufen und nachfragen.

Was ändert sich denn, wenn Du plötzlich keine Privatperson mehr bist, sondern UnternehmerIn?

  • Du bist verpflichtet, das Gewerbe anzumelden und Dich steuerlich anzumelden, denn Dein Verkaufsgewinn ist steuerpflichtig!! Was ist Gewinn? Das erkläre ich gleich…, 
  • Dein Käufer hat ein gesetzliches Widerrufsrecht, das hat er beim Privatkauf nicht…
  • Du bist verpflichtet, Deine Produkte so zu kennzeichnen, daß Du als Anbieter/Hersteller wiedergefunden werden kannst
  • Ganz wichtig: Du kannst als Unternehmer eine Gewährleistung für Mängel nicht ausschließen, das heisst, wenn Jemand sich an Deinen Produkten verletzt, bist Du in der Haftung.. Beispiel: Das Knopf-Auge eines Kuscheltiers löst sich ab und ein Kind verschluckt das.

So. Das ist die Rechtslage. Und ich finde es gut, daß nicht Jede/r einfach jedes Produkt verkaufen darf. Es darf auch nicht Jede/r ein Restaurant eröffnen. Dazu benötigt es Wissen in Hygiene, Lebensmittel-Vorratshaltung etc… ich möchte ganz unbedingt, daß Jemand, der ein Restaurant leitet, bspw. weiß, daß man Hühnchen nach dem Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr anbietet und es grundsätzlich nicht rosa gebraten serviert… versteht Ihr, was ich meine?

Genauso hat der Hersteller eines genähten Objekts eine Verantwortung. Das Kuscheltier-Auge, das sich ablöst und verschluckt werden kann, das Halstuch, an dem man sich beim Spielen verletzen kann… Das darf nicht einfach so verkauft werden. Genau dafür sind CE-Kennzeichnungen da. Wenn Du solche Produkte verkaufst, und ich sage dazu nur, daß ich das NICHT mache, weil mir das viel zu Recherche-intensiv ist, dann hast Du die Pflicht, Dich umfassend und rechtssicher zu informieren.

 

Das Thema war aktuell auch beim Behelfs-Masken-Nähen da… Da kann man sich auch in so einer Situation nicht einfach hinsetzen und Masken verkaufen. (Verschenken darf man sie schon….)  Auch hier muß für den/die KäuferIn klar ersichtlich sein, daß es sich bspw. um KEIN Medizinprodukt handelt. Da gab es viel Geschreibsel und Aufregerei über  „pingeliges-Kennzeichen-Gedöns…“ auf facebook und Co, aber mal ehrlich, es kann doch nicht einfach Jede/r alles verkaufen…  das wird doch dann komplett unübersichtlich für den Käufer! Wir haben für den ersten Moment ganz fix einen Zettel entworfen, wo kurz die Möglichkeiten und Grenzen des Schutzes durch diese Masken liegen und haben den mitverteilt. Da sehe ich meine Pflicht als UnternehmerIn.

Und UnternehmerIn ist Jede/r, der/die sich an die Maschine setzt und zum Zwecke des Verkaufs etwas herstellt. Sehr schnell kamen dann wirklich gute Ideen, wie man die Behelfsmasken nennen kann, so daß ganz klar ist, daß es eben kein Medizin-Produkt ist… von Schnuten-Pulli über Mauldäschle war da ganz viel Kreativität plötzlich da und rechtlich war das dann auch einwandfrei… 

Und genau das ist unsere Aufgabe als UnternehmerInnen. Sichere Produkte für unsere Kunden kreativ verpackt anzubieten. Als UnternehmerIn kannst Du Dich nicht hinsetzen und jammern, Du überlegst am Besten, was zu tun ist. Und wie man das gut lösen kann. Du grübelst, improvisierst und machst immer das Beste draus. Das hat gerade Corona uns eindrucksvoll gezeigt. Ich weiß, manche Branchen hatten keine Chance, und das tut mir von Herzen leid. Aber grundsätzlich ist ein/e UnternehmerIn eine Person, die etwas UNTERNIMMT. Und das auf dem Boden der rechtlichen Grundlagen.

Kurzer Einschub zum Thema Steuern:

Sobald Du gewerblich handelst und etwas zum Verkauf anbietest, ist Dein Gewinn steuerpflichtig.

Das macht Vielen Angst, weil es so unübersichtlich erscheint. Dagegen gibt es ein ganz einfaches Mittel:

  • ordentlich Belege sammeln
  • Einnahmen und Ausgaben direkt in einer Tabelle notieren, damit Du jederzeit den Stand der Dinge kennst. 

Die betriebswirtschaftliche Definition von Gewinn ist die Differenz aus Deinen Einnahmen und Deinen Ausgaben.

Nehmen wir ein Beispiel von einer Nähbegeisterten, die sich ganz nagelneu selbständig macht, wir gehen von einer KleinUnternehmerIn aus, das heißt hier werden keine Umsatz- oder Mehrwertsteuer in die Rechnung einfließen.

( Die Rechnungsstellung für KleinunternehmerInnen kannst Du googeln. Da muß auf Deine Rechnung einfach der Satz, daß MwSt und USt auf Deiner Rechnung nicht ausgewiesen werden, da Du als KleinUnternehmerIn nach § 19 UStG als KleinUnternehmerIn handelst. )

Also nochmal zum Thema Gewinn:

Du hast im Stoffgeschäft für 250,-€ Stoff gekauft, diesen vernäht und Dich auf einem Markt angemeldet. Die Standgebühr kostet 25,-€. Du benötigst einen Klapptisch für 40,-€ für den Markt und kaufst einen Pavillion für 60,-€ beim Discounter. Dazu läßt Du Flyer drucken, um auch Vorbeilaufenden etwas mitgeben zu können, das kostet 50,-€. Da Du gerade erst startest, hast Du kleine Labelchen weben lassen für 35,- € um Deinen Produkten ein einheitliches Erscheinungsbild zu geben.

Du stehst 3 Tage auf diesem Märktchen und hast Einnahmen von 600,— €

Dann heftest Du Deine Belege chronologisch nach Datum ab und notierst:

Einnahmen: 600, €

Ausgaben: 460 € aufgelistet wie folgt:

250,- €  Stoffgeschäft, Material, Garn (Beleg) 

25,- € Standgebühr (Beleg)

40,-€ Klapptisch (Beleg)

60,- € Pavillon (Kassenzettel)

50,- € Flyer (Rechnung)

35,. € Label (Rechnung)

Das ergibt Ausgaben in Höhe von 460,-€ und Einnahmen im Wert von 600,—… die Differenz daraus beträgt dann 140,—. Das ist Dein GEWINN.

Diese Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führt Du das komplette Kalender-Jahr. Am Ende des Jahres machst Du genau diese Rechnung und ziehst von Deinen Einnahmen die Ausgaben ab. Das ergibt Deinen Gewinn oder Verlust.

Bei Deiner Jahres-Steuer-Erklärung gibt es verschiedene Kategorien von Einkünften. Angestellte kennen die Kategorie „Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit“, das ist der Begriff für Deinen Lohn oder Dein Gehalt. Es gibt aber bspw. auch die Kategorien Einkünfte aus Vermögen, das sind Zinsen, oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Und eben genau so gibt es die Kategorie in Deiner Steuererklärung „Einkünfte aus selbständiger Arbeit.“ Und genau da muß dann Dein Gewinn stehen, den Du mit Deiner Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung ermittelt hast. Die Einnahmen-Überschuß-Rechnung  fügst Du Deiner Steuer-Erklärung bei. Wenn das Finanzamt weitere Fragen hat, dann wird es fragen. Ich habe festgestellt, da arbeiten kompetente Menschen, und das persönliche Gespräch ist oft sehr hilfreich. Und auch bei Fragen wurde mir dort schon toll weitergeholfen. 

So. Und dann werden Deine ganzen Einkünfte aus allen Kategorien addiert und dieser Betrag, unterliegt dann Deinem persönlichen Steuersatz.

Jetzt könnte man meinen, unsere UnternehmerIn aus dem Beispiel hätte nicht viel verdient an dem Wochenende… das würde ich so nicht sehen. Sie hat auf jeden Fall Erfahrung gesammelt, sich präsentiert und vielleicht ist sie zukünftigen KundInnen aufgefallen, die ihre Sachen hübsch fanden, aber gerade keinen Anlaß zu kaufen hatten. Die haben aber einen Flyer mitgenommen und folgen unserer Unternehmerin jetzt auf Instagram und entdecken Wochen später ein Produkt, das das ideale Geschenk für eine Freundin ist. Sie sind dann so begeistert, daß Sie Ihren FreundInnen davon erzählen…

Unsere UnternehmerIn hat sich mit Ihrer Arbeit die Grundausstattung für kommende Projekte verdient… beim nächsten Markt sieht die Rechnung schon wieder anders aus.

Thema Sozialversicherung: das ist ein sehr komplexes Thema, und ich gebe Dir den guten Rat, einfach bei Deiner Versicherung anzurufen und das Gespräch zu suchen. Für genau Deine Situation und genau Deinen Fall. Die helfen dort super weiter, das ist zumindest meine Erfahrung.

Und ja, es kann sein, daß, wenn Du Geld verdienst mit Deinem Gewerbe, daß Du dann Steuern  und Sozialversicherung bezahlen mußt. Das ist so. Davon wird unser Staat finanziert, das ist das System. Und ich bin sehr froh dafür und beteilige mich gerne. 

Deshalb finde ich es auch einfach nicht richtig, wenn auf Märkten, Mamikreisel, Instagram und Co ohne Gewerbeschein und steuerliche Anmeldung verkauft wird.  Oft ist es Unwissenheit, das mag sein. Aber wenn Du unternehmerisch handelst, hast Du auch die Pflicht, Dich zu informieren. Und das bedeutet googlen, telefonieren, nachfragen, recherchieren…. Diesen Prozeß kannst Du mit einem Coaching-Termin bei mir bspw. abkürzen. Aber Du wirst immer wieder vor neue Fragen gestellt werden, das ist eine permanente Entwicklung.

Vielleicht war das hier alles nix Neues für Dich. Wenn das aber weitergeholfen hat, wäre es lieb, wenn Du bspw. auf Instagram oder Facebook einen kleinen Kommentar hinterläßt, das hilft mir immer sehr. Oder Du erwähnst diesen Beitrag und markierst @naehzimmermitherz, damit mehr Interessierte diesen Artikel finden können. 

Wenn Dich das Thema im Detail interessiert und Du an einem Business-Coaching interessiert bist, kannst Du gerne eine Terminanfrage an d.supp@t-online.de senden. Ich unterstütze Dich gerne.

Comments

  • 31. August 2020

    Nicki Scharein

    Hallo Dunja,
    …erst mal möchte ich mich “vorstellen”: ich bin Nicki von “amliebstenmeer”. Dein Artikel ist gut für alle, die beginnen möchten. Ich bin schon weiter, hab mein Gewerbe 2017 angemeldet und dann aber erst mal 2 Jahre meine Mutter gepflegt. Dadurch hatte ich natürlich keine Umsätze, keinen Gewinn, nur Verlust. Das Finanzamt hat jetzt nach den Gewinnerzielungsabsichten gefragt. Das habe ich jetzt mal wahrheitsgemäß alles zu Papier gebracht. Mal sehen, was die Herrschaften sagen.
    Ich mach das Gewerbe nebenberuflich, im Hauptjob bin ich Bankerin. Ich finde Deinen Artikel auch deswegen gut, weil schon mal die Aspekte selber versichern anspricht. Einen Gewerbeschein zu beantragen, ist einfach – aber es gibt halt viel zu bedenken.
    Liebe Grüße
    Nicki

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